10. Aussagen des Beschuldigten 10.1 Gegenüber der Polizei Zur Verwertbarkeit des Protokolls wird – wie hiervor erwähnt (Ziff. II.3.) – auf den Beschluss des Obergerichts vom 24. August 2023 verwiesen (pag. 222). Gemäss Anzeigerapport vom 16. Mai 2022 (pag. 1) wurde die Kantonspolizei am 14. März 2022 um 22:08 Uhr von Herrn G.________ über einen Fahrzeuglenker informiert, der «exhibitionistische Handlungen» vornehme. Das Fahrzeug sei soeben auf dem E.________, unmittelbar vor der Barriere, über W.________, bis ca. 150 Meter nach der Barriere gefahren (pag. 1 ff.). Vor Ort erläuterte er, dass seine Kollegin, Frau H._____