Der Beschuldigte bestreitet, bereits vor der Barriere Alkohol getrunken und somit das Fahrzeug unter qualifiziertem Alkoholeinfluss am E.________ gelenkt zu haben. Er stellt sich auf den Standpunkt, erst nach der Barriere, als er das Auto abgestellt hatte, Alkohol getrunken zu haben. 8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und Beweismittel Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse im Speziellen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 186 ff.).