7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am Abend vom 13. März 2022 auf dem Nachhauseweg auf die F.________ war. Er befand sich hierzu in B.________ auf dem E.________ in Richtung F.________. Auf dem E.________ ist eine mit einer Barriere. Der Beschuldigte stieg vor der Barriere aus und öffnete diese. Er stieg wieder ins Auto und fuhr über W.________. Kurz nach W.________ hielt der Beschuldigte an und wurde schliesslich von der Polizei kontrolliert. Der Beschuldigte bestreitet, bereits vor der Barriere Alkohol getrunken und somit das Fahrzeug unter qualifiziertem Alkoholeinfluss am E._