unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern. II. Herrn A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Honorarnote für das Berufungsverfahren auszurichten. III. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. IV. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.