Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erklärte den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 8. Mai 2023 schuldig des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert mind. 1.71 ‰), begangen am 14. März 2022 in B.________, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 6’000.00, sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 3’853.90 (inkl. schriftliche Begründung). Der dem Beschuldigten mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft in Yverdons-les-Bains vom 12. November 2019 (AM19.019298-AMNV;