1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erklärte den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 8. Mai 2023 schuldig des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert mind. 1.71 ‰), begangen am 14. März 2022 in B.________, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 6’000.00, sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 3’853.90 (inkl. schriftliche Begründung).