18 Me B.________ pour A.________ (D. 2061-2067 ; 2142) : Das Urteil des Regionalgerichtes Berner Jura-Seeland vom 24. April 2023 sei betreffend verfügte Freiheitsstrafe in Ziffer III/1 aufzuheben und der Beschuldigte als Zusatzstrafe zu der mit Widerruf unbedingten Geldstrafe von 60 Tagsätzen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen, unter Anrechnung der per Urteil ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.