29 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) Bern, 24. Mai 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: