Im Ergebnis wäre somit eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00, eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 550.00 auszufällen sowie die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von fünf Tagen festzusetzen. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten gemäss Urteil vom 25. April 2023 jedoch zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 und setzte die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage fest (pag. 131 ff.).