Vorliegend erscheint es angezeigt, aufgrund der Schnittstellenproblematik sowie als Denkzettel, dem Beschuldigten eine Verbindungsbusse von rund einem Fünftel des konkreten Strafmasses aufzuerlegen. Im Ergebnis wäre somit eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00, eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 550.00 auszufällen sowie die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von fünf Tagen festzusetzen.