26 galprognose gestellt werden, so dass die Geldstrafe bedingt auszusprechen ist. Einem unbedingten Vollzug würde denn auch das Verschlechterungsverbot entgegenstehen. Die Probezeit ist im Einklang mit der Vorinstanz auf zwei Jahre festzusetzen. 25.6 Verbindungsbusse und Fazit Geldstrafe Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Geldstrafe mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden.