Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand vom 1. Januar 2023) sehen für gewisse Deliktskategorien Referenzstrafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Die VRBS-Richtlinien empfehlen, grobe Verkehrsregelverletzungen in der Regel mit einer Strafe ab 12 Strafeinheiten zu sanktionieren (Ziff. 1/I./2. der VBRS- Richtlinien).