21. Würdigung der Kammer Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte am 27. März 2021 mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h in die 180°-Kehre einfuhr und aufgrund übersetzter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und ins Schleudern kam. Das Fahrzeug drehte sich, kam rückwärts auf die linke Fahrbahnseite und anschliessend rückwärts von der Fahrbahn ab, wo es eine Böschung hinunterrutschte und schliesslich zum Stillstand kam. Indem der Beschuldigte mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von ca. 60 km/h in eine enge und unübersichtliche Kurve einfuhr, verletzte er Art.