Der Zeuge E.________ führte auf Frage, wieso er wisse, dass sie auf der weissen Linie gerutscht seien, aus: «Das dachten wir uns so als wir gerutscht sind. Wir haben im Nachgang darüber nachgedacht und haben uns dies so überlegt» (pag. 51 Z. 70 ff.). Der Zeuge G.________ gab hingegen zu Protokoll, er wisse, dass die weisse Linie ziemlich rutschig gewesen sei und weil die Strasse ziemlich kalt gewesen sei, könne man sehr schnell ins Rutschen geraten (pag. 57 Z. 99 f.). Er gab aber weiter an, dass er nicht wisse auf welcher weissen Linie der Beschuldigte gerutscht sei, da er es nicht gesehen habe (pag. 57 Z. 113 f.).