Weiter erscheint es wirklichkeitsfremd, dass alle 5 bis 6 Fahrzeuge der Gruppe um den Beschuldigten konstant im immer gleichen Tempo und dadurch mit ungefähr gleichbleibenden Abständen zueinander unterwegs waren (vgl. hierzu die Aussage des Zeugen E.________ auf pag. 50 Z. 41 f. und die Aussage des Zeugen G.________ auf pag. 56 Z. 50). Bei einer solch kurvenreichen Strasse erscheint dies von vornherein als unwahrscheinlich, zumal die individuellen Fahrfähigkeiten eines Fahrzeuglenkers auf einer kurvigen Strasse oftmals zu stärker divergierenden Geschwindigkeiten führen als dies auf weniger kurvenreichen Streckenabschnitten der Fall ist.