52 Z. 117 f.). Er fahre ausserdem seit 4 Jahren gelegentlich mit dem Beschuldigten mit, wobei dieser ruhig fahre und es noch nie Probleme gegeben habe (pag. 52 Z. 122 f.). Der Zeuge G.________ gab zu Protokoll, er wisse nicht mit welcher Geschwindigkeit der Beschuldigte in die Kurve gefahren sei, glaube aber, sie hätten ausreichend gebremst. Sie seien einfach etwas langsamer in die Kurve gefahren (pag. 58 Z. 127 f.) Er denke ausserdem nicht, dass man in diese Kurve mit 60 km/h fahren könne (pag. 58 Z. 135).