15 standen, was passiert sei. Sein Beifahrer habe die Idee mit dem Ausrutschen auf der weissen Linie gehabt (pag. 119 Z. 10 ff.). Auf direkte Frage, ob er das Gefühl habe, dass das Fahrzeug auf der weissen Linie ausgerutscht sei, antwortete der Beschuldigte: «Ich weiss es nicht. Ich verstehe nicht was passiert ist» (pag. 119 Z. 10 ff.). Die dargelegten Aussagen zeigen deutlich auf, wie die Aussagen des Beschuldigten innerhalb der gleichen Einvernahme divergieren. Zunächst stellt der Beschuldigte die Aussage des Zeugen E.________, wonach sie am Unfallort 60 km/h angegeben hätten, nicht in Abrede.