Der einvernehmende Polizist habe vor Ort bereits eine genaue Vorstellung der Unfallursache gehabt, weshalb es nicht erstaune, dass nebst der Geschwindigkeit keine andere Unfallursache im Unfallaufnahmeprotokoll genannt worden sei. Der Anzeigerapport halte zwar fest, dass die Strassenverhältnisse trocken und das Wetter schön gewesen seien, aber der Zeuge G.________ habe angegeben, dass die Fahrbahn feucht gewesen sei. Der Unfall habe sich zudem im März sowie an einer schattigen Stelle ereignet. Es erscheine daher als sehr wahrscheinlich, dass die Strasse zum Unfallzeitpunkt feucht gewesen sei (pag. 227 f.).