Die Beteiligten hätten sich nach dem Unfall darüber ausgetauscht, was die genaue Unfallursache gewesen sein müsse. Vor dem Hintergrund, dass die Fahrzeuginsassen selbst nicht verstanden hätten, wie es zum Unfall gekommen sei, scheine es sehr lebensnah, dass sie hinterher über die Umstände des Unfalls bzw. möglicher Unfallursachen diskutiert hätten und ihnen der Unfallhergang erst in diesem Rahmen klar geworden sei. Diese Diskussion sei aber nicht als Absprache zu qualifizieren (pag. 226 f.).