14. Vorhandene Beweismittel Als objektive Beweismittel, die zur Klärung des bestrittenen Sachverhalts beitragen können, liegen der Kammer vor: - Anzeigerapport vom 4. Mai 2021 inkl. Unfallaufnahmeprotokoll vom 27. März 2021 der Kantonspolizei Bern (pag. 1 ff.) - zwei Google Maps Ausschnitte gestützt auf die Koordinaten im Anzeigerapport (pag. 90 f. [vorinstanzlich von Amtes wegen beigezogen und zu den Akten erkannt, pag. 109]) - Fotos des Personenwagens nach dem Unfall, fotografiert durch den Beschuldigten (pag. 94 ff.) - diverse Arbeitsverträge des Beschuldigten (pag.