Infolge der übersetzten Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam ins Schleudern. Unmittelbar bei der Einfahrt in die Rechtskurve begann das Fahrzeugheck nach links auszubrechen. Dabei drehte sich das Fahrzeug, kam rückwärts auf die linke Fahrbahnseite und anschliessend rückwärts von der Fahrbahn ab, wo es eine Böschung hinunterrutschte und zum Stillstand kam. Hätte der Beschuldigte nicht in grober Weise seine Geschwindigkeit nicht angepasst, so hätte er seinen Personenwagen auf seiner Fahrspur halten können, was ihm durchaus möglich und zumutbar gewesen wäre.