_ D.________ führte in der Einvernahme vom 25. April 2023 aus, dass die Verständigung bei der Erstellung des Unfallaufnahmeprotokolls nicht optimal gewesen sei. Es sei aber jemand dabei gewesen, der etwas übersetzt habe [Zeuge E.________]. Der Beschuldigte habe das Protokoll zudem zur Kenntnis genommen und schliesslich auch unterschrieben (pag. 111 Z. 28 ff.). Auch Herr F.________ habe während der Befragung zum Unfallhergang kurz geholfen, dieser sei gewandter in Französisch als er. Nachdem sie das Protokoll durchgelesen hätten, habe der Beschuldigte es unterschrieben (pag. 111 Z. 33 ff.).