9.2 Aussagen der Verfahrensbeteiligten Obwohl sich die Vorinstanz bereits ausführlich mit den für die Frage der Verwertbarkeit relevanten Aussagen der Verfahrensbeteiligten auseinandergesetzt hat (vgl. S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 151 f.), werden diese der besseren Übersicht halber im Nachfolgenden nochmals dargelegt. 9.2.1 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte brachte bereits im Rahmen der Einsprachebegründung vom 25. Oktober 2021 vor, dass es zwischen ihm und dem einvernehmenden Polizisten, D.________, zu Verständigungsproblemen gekommen sei (pag.