4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 19. Oktober 2023, die Beilagen 1 und 2 zur Berufungsbegründung seien zu den Akten zu erkennen (pag. 219 ff.). Mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag gut und erkannte die Beilagen 1 (Rechnung Carrosserie C.________, pag. 235) und 2 (Foto des Fahrzeugs an der Unfallstelle, pag. 236) zu den Akten (pag. 238 f.). Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug vom 20. September 2023 (pag. 211), ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 2. Oktober 2023 (pag.