Weiter beantragte er den Wechsel der Verfahrenssprache von Deutsch auf Französisch (pag. 175 ff.). Mit Verfügung vom 13. Juli 2023 wurde der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit gegeben, die Anschlussberufung zu erklären oder ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten zu beantragen. Mit gleicher Verfügung wurde die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, innert Frist eine Stellungnahme zum Antrag auf Wechsel der Verfahrenssprache einzureichen (pag. 182 f.). Mit Eingabe vom 18. Juli 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.