_, durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren. Weiter verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage festgesetzt wurde und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von total CHF 2'686.70 (bzw. CHF 2'086.70 ohne schriftliche Begründung).