1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. April 2023 (pag. 131 ff.) erklärte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 27. März 2021 in .________, durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren.