4. Die amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ durch Rechtsanwältin H.________ wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen ab 01.01.2018 Stunden Satz amtliche Entschädigung 24.70 200.00 CHF 4’940.00 Reisezuschlag CHF