4. wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 28. April 2020 in D.________ (Ortschaft); unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 4/5, insgesamt bestimmt auf CHF 2'480.00 (inkl. schriftliche Begründung), an den Kanton Bern eingestellt wurde. 46 B. A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Beschimpfung, angeblich begangen am 23. März 2020 in D.________ (Ortschaft) z.N. von C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. C. Im Zivilpunkt verfügt wurde: