Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 11. Mai 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2013 bis im Frühling 2017 in D.________ (Ortschaft) z.N. von C.________; 2. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen ca. Frühling 2020 und in der Zeit davor in D.________ (Ortschaft) z.N. C.________ und E.________; 3. wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage, angeblich begangen in den Monaten März und April 2020 in D.________ (Ortschaft) z.N. von C.________;