44 Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwältin B.________ einen Gesamtaufwand von 15.75 Stunden geltend. Der angegebene Aufwand erscheint insgesamt als angemessen. Davon fallen 7.58 Stunden auf das Jahr 2024 (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.___