27. Tagessatzhöhe Gemäss Erhebungsformular Wirtschaftliche Verhältnisse ist der Beschuldigte aktuell arbeitslos und bezieht eine Arbeitslosenentschädigung von monatlich CHF 2'250.00 netto (pag. 638; vgl. auch seine Aussagen pag. 652 Z. 26 ff.). Daneben hat er für einen Teil des Unterhalts seiner zwei minderjährigen Kinder aufzukommen. Damit ist der Tagessatz in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf 42 CHF 30.00 festzusetzen.