25. Täterkomponenten Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, ist der Beschuldigte im Schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet. Er ist derzeit auf Stellensuche, ist geschieden (von der Zeugin C.________) und Vater von zwei Kindern. Er wird finanziell von der Arbeitslosenkasse mit CHF 2’250.00 monatlich unterstützt und hat Schulden im Umfang von ca. CHF 25'000.00 (pag. 638 und pag. 652 Z. 26 ff.). Diese Umstände sind neutral zu werten. Der Beschuldigte hat sich im Verfahren korrekt verhalten.