41 23. Asperation für die Beschimpfung Die VBRS-Richtlinien sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von zehn Strafeinheiten vor: Der Täter bezeichnet den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis zehn) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech». Bei einer Handlung gegenüber der geschädigten Person alleine sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 5 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 48).