Auch geht aus den Aussagen der Zeugin C.________ hervor, dass sie dem Beschuldigten die Umsetzung der Drohung zutraute. Sie schilderte eindrücklich, der Beschuldigte habe wie sich in einem Tunnel befunden, und gab an «Da dachte ich wirklich. Jetzt ist es vorbei. Ich hatte Todesangst» (pag. 87 Z. 374 f.). Zum Tunnelblick führte die Zeugin C.________ etwas später in der gleichen Einvernahme zudem noch aus: «Und wenn er seinen Tunnelblick immer wieder aufsetze, könne noch viel passieren» (pag. 94 Z. 727 ff.). Es ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, dass sie diese Todesdrohung ernst nahm.