18.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis behändigte der Beschuldigte am 20. März 2018, nachdem ihm die Zeugin C.________ eröffnet hatte, dass sie sich von ihm trennen wolle, ein kleines Küchenmesser und sagte ihr, er werde sie umbringen. Dabei hielt der Beschuldigte das Küchenmesser mit der rechten Hand so nahe an den Hals der Zeugin C.________, dass er mit der Messerspitze fast ihre Haut berührte. Damit drohte der Beschuldigte der Zeugin C.________ mit dem Tod, was eine schwere Drohung darstellt und was die Zeugin C.________ verständlicherweise in Angst versetzte. Auch geht aus den Aussagen der Zeugin C.___