__ zum Zeigen des Mittelfingers durch den Beschuldigten ihr gegenüber, mithin zum hier zu beurteilenden Vorwurf, wobei der Beschuldigte diesen Vorfall sogleich zum Anlass nahm, der Zeugin C.________ eine weitere strafbare Handlung zu ihrem Nachteil vorzuwerfen (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 4. Juli 2022, E. 6.2.3 [pag. 448]). Die Spiegelbildlichkeit des durch den Beschuldigten gegenüber der Zeugin C.________ erhobenen Vorwurfs entpuppt diesen als klassischen Gegenangriff. Bei der Vorinstanz gab der Beschuldigte dann nur noch an, dass sie [die Zeugin C.________] wisse, dass er nicht so ein Mensch sei.