Vielmehr blieben die Aussagen sehr allgemein. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte der Beschuldigte dann eine andere Variante des Geschehens. Er bezeichnete den Vorwurf vom 20. März 2018 dabei zunächst als «die grösste Lüge» der Zeugin C.________ und führte weiter aus, dass er als leidenschaftlicher V.________ (Beruf) viele Messer zuhause habe. Sie alle [wohl gemeint die ganze Familie] hätten Wassermelonen gemocht. Damals habe er das grösste Messer genommen und die Melone in Stücke geschnitten. Anschliessend habe er mit dem Messer ein Stück Wassermelone aufgespiesst und die Melone der Zeugin C.________ so gebracht.