___ auf dem Sofa im Wohnzimmer gewesen. Er sei zu ihr gegangen und habe gesagt, sie solle zum Essen der Wassermelone in die Küche kommen, worauf sie aber verlangt habe, dass er ihr die Wassermelone in das 35 Wohnzimmer bringe. Er habe dann mit dem Messer in der Hand gesagt «und die Bewegung gemacht», solche Sachen würde man nicht im Wohnzimmer essen (pag. 128 Z. 323 ff.). Auf Vorhalt ergänzte der Beschuldigte, die Wassermelone sei sehr gross und das erste Messer zu klein gewesen, weshalb er dann ein grösseres Messer habe holen müssen (pag. 129 Z. 334 f.).