Zweitens erscheint es wenig nachvollziehbar, dass der Beschuldigte, der am 24. April 2020 und damit wenige Wochen nach den angeblichen Handlungen der Zeugin C.________, wegen Vorwürfen ihrerseits vorläufig festgenommen und gleichentags polizeilich befragt wird, zwar einlässlich und ausführlich über seine Beziehung zur Zeugin C.________ spricht, aber die angeblich kurz zuvor erlittenen Übergriffe zu seinem Nachteil zurückbehält. Sodann liegt ein weiterer Widerspruch auf der Hand, wenn der Beschuldigte angibt, die Zeugin C.______