Andererseits gab er später in der gleichen Befragung an, er habe wegen der gemeinsamen Kinder das Problem anfangs nicht aufbauschen und die Vorfälle nicht bei der Polizei deponieren wollen, sondern erst dann, als er gemerkt habe, die Zeugin C.________ bringe noch mehr Vorwürfe vor und beziehe die Kinder mit ein. Zweitens erscheint es wenig nachvollziehbar, dass der Beschuldigte, der am 24. April 2020 und damit wenige Wochen nach den angeblichen Handlungen der Zeugin C.________, wegen Vorwürfen ihrerseits vorläufig festgenommen und gleichentags polizeilich befragt wird, zwar einlässlich und ausführlich über seine Beziehung zur Zeugin C._____