Die vom Beschuldigen vorgebrachte Begründungen für das Zuwarten sind erstens widersprüchlich: So führte er bei der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 27. Juli 2020 einerseits zuerst aus, im Juni 2020 sei ihr Problem aufgetaucht, die Zeugin C.________ habe ihn im März getreten und beschimpft, zudem habe er bemerkt, dass die Kinder alles mitbekommen würden, worauf er gedacht habe, die Trennung sei die einzige Möglichkeit. Andererseits gab er später in der gleichen Befragung an, er habe wegen der gemeinsamen Kinder das Problem anfangs nicht aufbauschen und die Vorfälle nicht bei der Polizei deponieren wollen, sondern erst dann, als er gemerkt habe, die Zeugin C.__