Schliesslich habe die Zeugin C.________ ihm erklärt, die Beziehung sei fertig. Er habe einen grossen Fehler gemacht, die erwähnte Freundin anzurufen. Demgegenüber führte der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft am 27. Juli 2020 aus, die Zeugin C.________ habe ihn im März 2020 getreten und beschimpft, wobei er gemerkt habe, dass die Kinder alles mitbekommen würden. Da habe er gedacht, die einzige Möglichkeit sei die Trennung. Es stimme nicht, dass die Idee der Trennung von der Zeugin C.________ gekommen sei.