__ auf den 5. April 2020 angesprochen sogar explizit an, dass der Beschuldigte ihr entweder den Mittelfinger gezeigt oder sie beschimpft habe. Nicht zuletzt ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte kurz nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts mit der von der Zeugin C.________ vorgegebenen Besuchsregelung alle vierzehn Tage nicht einverstanden war.