__ zu diesem Vorwurf der Beschimpfung nicht befragt. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und angesprochen auf den 5. April 2020 führte die Zeugin C.________ aus, es sei wahrscheinlich um die Trennung herum gewesen und der Beschuldigte habe ihr entweder den Mittelfinger gezeigt oder sie beleidigt (pag. 501 Z. 18 f.). Vor oberer Instanz führte die Zeugin C.________ dann 32 nochmals im Detail aus, was am 5. April 2020 vorgefallen sei.