___ bezüglich des Vorwurfs der Drohung nur zu den Schreien der Nachbarin befragt (pag. 100 f. Z. 128 ff.). Auf Frage, ob sie diese genauer erklären könne und diese Schreie eine Reaktion auf ihr eigenes Schreien gewesen seien, führte die Zeugin C.________ wie bereits in ihren Erstaussagen aus, sie habe so Angst gehabt und gewusst, dass sie auf sich aufmerksam machen müsse. Sie hätten damals in einem alten, ringhörigen Haus gewohnt. Sie [die Nachbarin] habe auch geschrien, aber sie könne nicht sagen was, es sei einfach ein Laut gewesen, wohl damit er höre, weil noch jemand da sei (pag. 101 Z. 131 ff.). Weiter gab die Zeugin C._____