das geschilderte sehr lange Fleischermesser gerade nicht gegen sie eingesetzt, sondern er hat dieses erst anschliessend behändigt. Schliesslich nannte die Zeugin C.________ auf die Frage, was weiter passiert sei, weitere neue Details und Einzelheiten: Der Beschuldigte habe das sehr lange Messer genommen und in die Hosen beim Bund an der Taille gesteckt, damit es niemand sehe, anschliessend sei er aus der Gartentüre – sie hätten in einem Haus gewohnt – rausge- 30 gangen.