ebenso überzeugend an, er sei kreideweiss und sein Gesicht wie erschrocken gewesen, weil es jemand von aussen mitbekommen habe, er habe das Messer dann genommen und in den Schüttstein geworfen (pag. 87 Z. 398 ff.), wobei bereits der Umstand, dass die Zeugin eine neutrale Drittperson nennt, die allenfalls weitere Aussagen zum Wahrgenommenen machen könnte, für Erlebnishintergrund spricht. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gemäss «Journal» in der Folge in den Wald gegangen sei und Suizidandrohungen gemacht habe, führte die Zeugin C.________ aus: Er habe das Messer wegeschmissen, sich umgedreht, ein langes Fleischmesser genommen und gesagt, er gehe jetzt in den Wald und bringe sich um.