Auch die darauffolgenden Antworten der Zeugin C.________ auf die Fragen der Polizei sind detailliert und enthalten weitere Einzelheiten, welche weder im «Journal» noch in den Vorhalten bereits vorhanden waren und ihre Aussagen glaubhaft erscheinen lassen. So konnte die Zeugin C.________ noch genau beschreiben, wie der Beschuldigte das Messer gehalten habe (mit der rechten Hand in Angriffsstellung auf der Höhe seines Kopfes, die Klinge gegen die Beschuldige gerichtet) und wie gross die Distanz zwischen ihr und dem Beschuldigten gewesen sei (ca. 20 cm Gesicht an Gesicht).