29 Schliesslich – immer noch im Rahmen ihrer ersten Antwort auf die Frage, ob sie den Vorfall beschreiben könne – gab die Zeugin C.________ an, der Beschuldigte sei «richtig in einem Tunnel» (pag. 87 Z.375) gewesen. Auf Vorhalt, der Beschuldigte hätte gemäss Journal einen starren Blick gehabt und sei kreidebleich gewesen, präzisierte die Zeugin C.________, er sei wie in einem Tunnel gewesen und habe links und rechts nichts mehr wahrgenommen. Er habe nicht einmal gemerkt, dass die Kinder nebendran am Tisch laut geschrien hätten. E.________ habe gesagt «Papa hör uf».